In Zusammenhang mit einem Auto kann sich eine Vielzahl von rechtlichen Fragen ergeben.
Gerne unterstütze ich Sie auch bei mit einem Fahrzeug auftretenden rechtlichen Problemen, wie beim Autokauf, der Mängelgewährleistung, der Rückabwicklung von Kaufverträgen, der Kaufpreisminderung, dem Autoleasing, Reparaturwerkstattfragen sowie bei Fragen rund um die Autoanmietung.
Für die Falllösung ist beispielsweise wichtig, ob das Fahrzeug neu oder gebraucht gekauft wurde, ob als Verkäufer eine Privatperson oder ein gewerblicher Händler aufgetreten ist und ob ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen worden ist und ob er Aussagen zu den Eigenschaften des Fahrzeuges beinhaltet, wie beispielsweise Laufleistung oder Unfallfreiheit.
Sollte es eine außergerichtliche Einigung nicht geben, muss die Streitigkeit vor dem zuständigen Gericht ausgetragen werden. In einem solchen Verfahren ist es auch möglich, dass Zeugen vernommen werden.