Auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle kommen Rechtsverstöße in Betracht. So werden die Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr von den seinerzeit eigens eingerichteten Behörden der Städte und Kommunen verfolgt.
Meine Verteidigung in Bußgeldverfahren beinhaltet insbesondere Fälle der Geschwindigkeitsüberschreitung, des Rotlichtverstosses, der Vermeidung eines Fahrverbotes, des Telefonierens am Steuer sowie Fragen um die MPU.
Die Behörde kann gegen den Betroffenen einen Bußgeldbescheid erlassen, gegen den Einspruch eingelegt werden kann. Sodann wird vor dem zuständigen Strafgericht verhandelt, das den Bußgeldbescheid aufheben kann oder aber eine Verurteilung aussprechen kann, die über die im Bußgeldbescheid festgelegte Strafe hinausgehen kann.