Lassen Sie sich beraten. Rufen Sie mich an unter: 0221/405019. Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.
Das Jugendstrafrecht ist das Sonderstrafrecht für jugendliche Beschuldigte. Grund sind die Besonderheiten in der psychologischen Entwicklung. Bis zu einem gewissen Grade sind Straftaten sogar Ausdruck der Abgrenzung und Selbstfindung.
Rechtsbrüche wie Ladendiebstahl, Beleidigung, Schwarzfahren, einfache Körperverletzung und Sachbeschädigung sind unter Jugendlichen weit verbreitete Verhaltensweisen. Hierbei handelt es sich meist um eine kurzzeitige Fehlentwicklungen der entgegen gesteuert werden muss, damit sie im Erwachsenenalter nicht mehr auftreten.
Die Verteidigung von Jugendlichen erfordert nicht nur strafrechtliche Spezialkenntnisse, sondern auch entsprechende soziale Kompetenzen und hohes Einfühlungsvermögen.
Der Anwalt / Strafverteidiger muss daher mit den Besonderheiten des Jugendstrafrecht und des Jugendstrafverfahrens vertraut sein, um den Jugendlichen optimal verteidigen zu können. Insbesondere muss die Möglichkeit genutzt werden, Strafverfahren ohne formelles Urteil zu beenden und das Verfahren mit geringen Auflagen einstellen zu lassen. In den meisten Fällen läßt sich dadurch eine Jugendstrafe vermeiden.
Wenn Sie oder Ihr Sohn / Ihre Tochter in den Fokus eines Strafverfahrens geraten, vereinbaren Sie schnellstens einen Termin mit mir.
Häufig werde ich von den Eltern im Jugendstrafverfahren beauftragt. Daher ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern die Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Abschluss eines Verfahrens.
Eltern haben die gleichen Anwesenheits-, Antrags- und Fragerechte wie der Jugendliche selbst. Die Eltern können selbst für den Jugendlichen einen Verteidiger bestellen.
Gerne vertrete ich Ihren Sohn / Ihre Tochter mit sehr viel Engagement.
Rufen Sie mich an unter: 0221 / 40 50 19
Oder schicken Sie mir eine Email: info@luyken.boc-cologne4.de
Ich kläre Sie über Ihre Rechte auf!
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