Im Gegensatz zu Sozialwohnungen kann bei freifinanzierten Wohnungen der Vermieter im Laufe des Mietverhältnisses die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Als ortsüblich gilt die Miete, die am Wohnort für vergleichbare Wohnungen durchschnittlich bezahlt wird.
Wenn Sie den Eindruck haben das Ihre Mieterhöhung zu hoch ist, können Sie mich gerne kontaktieren. Ich prüfe gerne für Sie die Rechtmäßigkeit dieser Mieterhöhung.