Wenn der Mieter bei Ablauf der Kündigungsfrist die Wohnung nicht verlässt, muss der Vermieter auf Räumung der Wohnung vor Gericht klagen. In einer Räumungsklage werden die Rechte des Mieters ebenfalls berücksichtigt.
Dabei hat der Mieter ein Widerspruchsrecht nach der Sozialklausel. Auch wenn die Kündigung des Vermieters berechtigt ist, kann der Mieter wohnen bleiben, wenn er sich auf Härtegründe beruft, die schwerer wiegen als die Kündigungsgründe des Vermieters.
Auch wenn der Mieter zur Räumung der Wohnung verurteilt ist, kann er noch Fristen und Vollstreckungsschutz beantragen.
Wurde eine Räumungsklage gegen Sie erhoben, nehmen Sie schnellst möglich mit meiner Kanzlei Kontakt auf, damit ich für Sie tätig werden kann.