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Der Verkehrsunfall ist ein Ereignis, das den Verkehrsteilnehmer nicht nur unvorhergesehen trifft, sondern nach der Statistik auch mehrfach treffen kann. Hat sich ein Unfall ereignet, sollte der Geschädigte in der Anwaltskanzlei anrufen oder sich per Email melden, es wird dann dafür Sorge zu tragen, dass der Anrufer, der geschädigt ist, unverzüglich einen Besprechungstermin in der Kanzlei erhält.
Bei einem Verkehrsunfall treten oftmals Sach- und oder Personenschäden ein. Zum Sachschaden gehören der Fahrzeugschaden, sei es Reparaturschaden oder Totalschaden, die Wertminderung, die Sachverständigenkosten, die Abschleppkosten, der Nutzungsausfall oder die Inanspruchnahme eines Mietwagens.
Beim Personenschaden geht es um die Heilungskosten, die Kosten für einen Kuraufenthalt, den Erwerbsschaden, den Schadensersatz bei verletzungsbedingtem Ausfall der Haushaltsführung oder den Schmerzensgeldanspruch. In Betracht kommen Delikte wie Trunkenheit im Verkehr, Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung und Sachbeschädigung.
Ein Teil des Verkehrsrecht kann auch das Strafrecht sein. In Betracht kommen Delikte wie Trunkenheit im Verkehr, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung und Sachbeschädigung.
Es ist auch möglich, dass Führerscheinmaßnahmen drohen. Unter gewissen Voraussetzungen kann die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden. Dies droht insbesondere bei Trunkenheit und bei einem Drogenkonsum. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine Maßregelung der Besserung und Sicherung. Zweck dieser Maßregelung ist es, ungeeignete Kraftfahrer vom Verkehr auszuschließen.
Die häufigsten Verkehrsverstöße sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, diese ziehen in der Regel ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich. Maßgebend sind vielfach die Bußgeldkataloge und Verwarnungsgeldkataloge. Diese enthalten nicht sämtliche möglichen Verstöße im Straßenverkehr. Aber die wesentlichen Tatbestände, die immer wieder vorkommen und die für die Verkehrssicherheit wichtig sind, z.B. das Falschparken, die Geschwindigkeitsüberschreitungen, die Vorfahrtverletzungen, Rotlichtverstöße und Abstandsuntersuchungen. Für diese Ordnungswidrigkeiten sind in den Katalogen feste Sätze (Verwarnungs- bzw.
Bußgelder) vorgesehen.
Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen, nach Zustellung bei der den Bescheid erlassenen Bußgeldbehörde, Einspruch eingelegt werden. Wird der Bescheid nicht zurückgenommen, kommt es zu einem Gerichtsverfahren.
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